Das digitale Zeitalter beeinflusst viele Bereiche des Lebens wie Arbeit, aber auch Alltag und Wohnen. Was früher noch per Papier verschriftlicht wurde, geht heute bereits ganz einfach via E-Mail. Doch wie sieht es aus, wenn man die eigene Wohnung kündigen will? Lässt sich die Kündigung der Wohnung ganz einfach per Mail herausschicken? myHOMEBOOK hat dazu mit einer Anwältin gesprochen.
Natürlich hat eine Kündigung auf dem digitalen Wege gleich mehrere Vorteile: Es spart Papier, geht deutlich schneller und meist auch direkt an die Person, die diese Information auch bekommen soll. Doch ist es möglich, einen Vertrag für die Wohnung per Mail zu kündigen?
Darauf gibt Anwältin Nicole Mutschke die klare Antwort: „Eine Kündigung per normaler E-Mail ist bei Wohnraummietverträgen grundsätzlich unwirksam.“ Geregelt ist dies nämlich im Bürgerlichen Gesetzbuch § 568. Laut diesem Paragrafen müssen Kündigungen von Mietverhältnissen immer auf dem schriftlichen Wege erfolgen – das schließt die Kündigung per E-Mail aus. Zudem muss die Kündigung außerdem von allen Personen, die im Mietvertrag genannt sind, per Hand unterschrieben werden.
Die gibt es nur selten, wie Anwältin Mutschke bestätigt. „Elektronisch geht es nur ausnahmsweise: Das Kündigungsschreiben muss dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein – also mit einer besonders sicheren digitalen Signatur, die die handschriftliche Unterschrift rechtlich ersetzt – und kann anschließend per E-Mail übermittelt werden.“ Voraussetzung für diesen Fall ist jedoch, dass die Hausverwaltung oder der Eigentümer mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist. In jedem Fall sollte vorab also die Zustimmung eingeholt werden. Passiert das nicht, kann die Kündigung auch abgelehnt werden.
Welche Punkte beinhaltet eine rechtssichere Kündigung?
In jedem Fall sollte die Kündigung Ihres Mietvertrages folgende Informationen enthalten:
Name der Mieter
Adresse
Datum
Formulierung zur Kündigung
ggf. den Kündigungsgrund
Beim Verfassen der Kündigung sollte darauf geachtet werden, welche Kündigungsfrist im Vertrag genannt wird. Sollte diese nicht eingehalten werden, muss die Miete noch für einen weiteren Monat gezahlt werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben einzureichen. So wird genau dokumentiert, dass die Unterlagen abgeschickt worden sind und wann sie beim Empfänger eingegangen sind.
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