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Was bei Hängekaminen in der Wohnung zu beachten ist

Offene Feuerstellen in Wohnräumen unterliegen besonderen Voraussetzungen
Offene Feuerstellen in Wohnräumen unterliegen besonderen Voraussetzungen Foto: Getty Images
Carolin Chytrek
Laura Kästner
Carolin Chytrek,

5. November 2026, 15:56 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Ein sanftes Knistern, ein flackerndes Lichtspiel, ein stylisches Design-Piece: Offene Feuerstellen im Innenraum üben eine ganz besondere Faszination aus. Sie verbinden Erlebnis und Wärme mit Architektur und werden dadurch zum besonderen Blickfang.  Doch die Ästhetik ist nicht nur technisch stark geregelt, sondern auch rechtlich. myHOMEBOOK sprach mit einer Expertin, worauf zu achten ist, wenn man sich einen Hängekamin ins Haus holen möchte.

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Was Kamine so beliebt macht

Wärmende Feuerstellen wie Kaminöfen oder Kaminkästen wirken im Haus oftmals wuchtig und haben aufgrund ihrer Abmessung direkte Auswirkungen auf das Innendesign. In vielen Haushalten hat sich deshalb der Hängekamin etabliert: ein Designerstück, das optisch ein Gefühl von Schwerelosigkeit und offenem Lagerfeuer simuliert. Die meisten handelsüblichen freischwebenden Öfen punkten mit geschwungenen Formen. Verbunden sind sie mit dem Raum oft nur durch ein schlankes Abgasrohr.

Der Gedanke des lauschigen Lagerfeuereffekts geht dabei auf Dominique Imbert zurück. Dieser präsentierte bereits im Jahr 1968 mit dem Modell „Gyrofocus“ den ersten freihängenden Designkamin. Sein Design von damals ist heutzutage gefragter denn je. Beliebt sind vor allem Objekte ganz aus Metall, die eher futuristisch wirken. Sie fügen sich fast nahtlos in bestehende Styles ein oder brechen starre Raumstrukturen auf. Als stilvoller Raumteiler verwendet, lässt sich das Feuerspiel von mehreren Wohnzonen gleichzeitig bewundern.

So schön hängende Kamine auch sind, sollte man sich vor dem Kauf ausgiebig informieren. Denn für die zumeist offen gestalteten Feuerstellen gelten strenge Regeln.

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Ist jeder offene Kamin zu Hause erlaubt?

„Offene Feuerstellen sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten“, erklärt Iris Dohmen, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. „Allerdings gelten für ihren Einbau und Betrieb klare baurechtliche und brandschutztechnische Anforderungen.“ Entscheidend sei laut Dohmen, dass die Feuerstätte für den vorgesehenen Einsatz in Innenräumen geeignet ist. Außerdem sollten die notwendigen Nachweise zur Verwendung des Kamins vorliegen.

Die wichtigste bundesrechtliche Grundlage für die Inbetriebnahme ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) aus dem Jahr 2010. Sie regelt die Errichtung von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen sowie deren Beschaffenheit und den Betrieb. In Paragraf 2 Punkt 12 definiert sie einen offenen Kamin ganz grundsätzlich als „Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann“. Auch Paragraf 4 Punkt 4 schließt eine Nutzung von offenen Kaminen nicht aus, weist aber auf eine gelegentliche Nutzung hin. Zum regelmäßigen und dauerhaften Beheizen eines Wohnraumes sind offene Kamine also nicht gedacht. Wo genau die Grenze gezogen wird, ist nicht ersichtlich.

Welche rechtlichen Vorgaben bei der Nutzung gelten

Das Design der Hängekamine zielt auf eine maximale Sichtbarkeit der Flamme ab. Deshalb wählen viele eine minimalistische Verglasung mit Panoramaeffekt oder verzichten ganz auf eine Scheibe. Letzteres ist problematisch, wie die Rechtslage zeigt, denn für offenes Feuer gelten spezielle Regularien. Da bei der Nutzung Kohlendioxid, Feinstaub und weitere Verbrennungsprodukte entstehen, sei eine sichere Abführung der Abgase zu gewährleisten, so berichtet es auch Iris Dohmen. Auch „eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung sowie die notwendigen Abstände zu brennbaren Bauteilen“ müssen beachtet werden.

Festgelegt ist zudem, dass offene Kamine lediglich mit Naturholzscheiten (beschrieben in Paragraf 3 Punkt 1 bis 4 der 1. BImSchV) sowie gepressten Holzbriketts (Paragraf 3 Punkt 1 bis 5a) angefeuert werden dürfen. Jede feste Feuerstätte benötigt je nach Bundesland eine Abnahme durch einen Schornsteinfeger. Darüber hinaus geben die Bau- und Feuerungsverordnungen der jeweiligen Bundesländer Auskunft darüber, wie Abgase sicher über einen Schornstein ins Freie abgeführt werden müssen und welche Sicherheitsabstände beim Aufstellen der Feuerstätte eingehalten werden müssen.

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Die Abnahme durch den Schornsteinfeger

Damit die Kamine auch wirklich als einsatzfähig eingestuft werden können, müssen sie in vielen Bundesländern von einem Schornsteinfeger abgenommen werden. Iris Dohmen erklärt: „Im Rahmen der Prüfung beurteilt der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger insbesondere die sichere Aufstellung der Feuerstätte, den Brandschutz, die Verbrennungsluftversorgung und die ordnungsgemäße Abgasführung.“ Dieser prüfe auch, ob die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise vorliegen und die Einbauvorgaben berücksichtigt worden sind.

Bei der Planung sei es laut der Expertin wichtig, schon frühzeitig – noch vor dem Kauf – den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu kontaktieren. So könne vorab geklärt werden, ob die Feuerstätte sicher gebaut und betrieben werden kann.

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Die besten Alternativen zu Hängekaminen

Wer die rechtlichen Hürden komplett umgehen will, dabei aber nicht auf die wohlige Atmosphäre eines offenen Feuers verzichten möchte, kann zu einem elektrischen Kamin greifen. Mithilfe von LED-Technik, Wasserdampf und Spiegelprojektionen erzeugen hochwertige Modelle ein absolut realistisches Flammenbild. Es entstehen dabei keinerlei schädliche Emissionen, weshalb diese Varianten auch für Wohnungen geeignet sind, in denen ein klassischer Kamin nicht realisierbar wäre.

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