14. Juli 2026, 6:57 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Im Wohnzimmer läuft IPTV, ein Kind zockt online, das andere streamt Musik, gleichzeitig läuft eine Videokonferenz im Arbeitszimmer. Bei einem klassischen DSL- oder Kabelanschluss wird es in solchen Momenten oft eng, vor allem abends. Hier spielt Glasfaser seine Stärken aus. Doch wer zur Miete wohnt, stellt sich schnell die Frage: Wer entscheidet hier eigentlich? Und wie kommt der Anschluss überhaupt in die Wohnung?
Folgen Sie jetzt myHOMEBOOK bei WhatsApp
Muss der Vermieter einen Glasfaseranschluss bereitstellen oder dulden
Zur „Mietsache“ gehören eine Heizung sowie ein Strom– und Wasseranschluss. Gilt das auch für Glasfaser? In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtslage an vielen Stellen zugunsten der Mieter verändert, etwa beim Anschluss für Kabelfernsehen. Für Glasfaser ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) maßgeblich. Paragraf 134 TKG regelt, dass der Vermieter den Einbau eines Hausanschlusses dulden muss und ihn nicht verbieten kann. Liegt das Haus in einem Ausbaugebiet und will der Netzbetreiber dort einen Hausanschluss verlegen, muss der Vermieter das akzeptieren.
Der Hausanschluss endet meist im Keller oder Erdgeschoss. Von dort müssen die Leitungen noch in die einzelnen Wohnungen gelegt werden, den sogenannten Wohnungsanschluss. Genau hier liegt das eigentliche Problem: Eine generelle Duldungspflicht für die Verkabelung innerhalb des Gebäudes gibt es bislang nicht. Das musste auch ein Mieter aus Nordrhein-Westfalen erfahren, über dessen Fall das Portal „Teltarif“ als Erstes berichtete: Im April 2026 wies ein Amtsgericht seine Klage gegen den Vermieter ab. Der Mieter, ein Informatiker mit hohem Homeoffice-Anteil, hatte argumentiert, sein bestehender Kabelanschluss reiche für Videokonferenzen und große Datei-Uploads nicht aus. Das Gericht sah darin jedoch keine besondere Härte, die einen Anspruch auf die Verlegung begründet hätte. Es betonte zudem das Interesse des Vermieters, das Haus einheitlich auszubauen, anstatt einzelne Wohnungen allmählich zu verkabeln. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage steht weiterhin aus. Bis dahin bleibt nur der Weg über das direkte Gespräch mit dem Vermieter.
Auch interessant: Muss eine Wohnung Mindestandards erfüllen, um vermietet zu werden?
Was Mieter in der Wohnung verändern dürfen – und was nicht
Rechtsstreit wegen Schimmel – lohnt sich für Mieter ein eigener Gutachter?
Wie kommt der Glasfaseranschluss in die Wohnung?
Am Anfang steht die Prüfung, ob an der genauen Adresse überhaupt eine Anschlussmöglichkeit besteht. Manchmal liegt das Kabel bislang nur auf einer Straßenseite. Sicherheit bietet ein Anruf beim lokalen Netzbetreiber, in kleineren Städten häufig die Stadtwerke.
Vor Vertragsabschluss lohnt sich das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht plant er den Glasfaserausbau für das ganze Gebäude bereits selbst. Oder andere Mieter im Haus wollen sich ebenfalls anschließen lassen, was die Sache erleichtert. Zeigt der Vermieter kein Interesse, hilft oft ein einfaches Argument: Ein Glasfaseranschluss steigert die Attraktivität der Wohnung für künftige Mieter und damit den Wert der Immobilie.
Bleiben die Gespräche erfolglos, kann ein formeller Brief weiterhelfen. Paragraf 554 BGB besagt, dass ein Vermieter bauliche Veränderungen nicht grundsätzlich verweigern darf, wenn der Mieter dafür ein berechtigtes Interesse hat. Mit diesem Argument kann nachgehakt werden. Auch der örtliche Mieterverein ist eine gute Anlaufstelle.
Wichtig dabei: Wie das eingangs erwähnte Gerichtsurteil zeigt, müssen solche baulichen Veränderungen „zumutbar“ sein, und Gerichte entscheiden das im Einzelfall. Es kann sich zusätzlich lohnen, den Netzbetreiber einzuschalten. Dieser kann den Vermieter anschreiben und auf die Paragrafen 134 und 145 TKG hinweisen.
Wichtig zu wissen: Mieter dürfen den Glasfaseranschluss ablehnen. Wer kein Interesse hat, muss ihn auch nicht nutzen.
Wie lange dauert das alles?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Legt der Vermieter dem Vorhaben keine Steine in den Weg und ist das Haus bereits an das Glasfasernetz angeschlossen, dauert es oft nur wenige Wochen. Dann muss lediglich das Endgerät montiert werden.
Deutlich länger dauert es, wenn das Haus erst erschlossen werden muss, also Kabel vom Verteiler ins Gebäude verlegt werden müssen. Das kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zu dieser Zeit kommt dann noch die Dauer der Gespräche mit dem Vermieter hinzu oder, im ungünstigen Fall, eine rechtliche Auseinandersetzung.