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Gesundheitsrisiko im Wasser

Wann Mieter für die Legionellen-Prüfung zahlen müssen

Legionellen
Legionellen können auch in Mietwohnungen auftreten. Welche Rechte haben betroffene Mieter? Foto: Getty Images / Andrei310
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Felix Mildner
Redaktionsleiter

21. November 2025, 16:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Legionellen im Trinkwasser können auch in Mietwohnungen zum Problem werden – und im Ernstfall nicht nur die Gesundheit gefährden, sondern auch das Mietverhältnis belasten. Doch wie sollten Mieter reagieren, wenn ein Legionellenbefall festgestellt wird? Und welche Rechte stehen ihnen zu? myHOMEBOOK hat bei einer Expertin nachgefragt.

Wie gefährlich sind Legionellen im Wasser?

Legionellen sind Bakterien, die sich vorwiegend in warmem Wasser bei Temperaturen zwischen 25 und 50 Grad Celsius stark vermehren können. Besonders beim Duschen besteht ein Risiko: Gelangen die Bakterien mit dem Wassernebel in die Lunge, kann das zu schweren Infektionen führen – etwa zur sogenannten Legionärskrankheit. Das Trinken von legionellenbelastetem Wasser gilt hingegen als unbedenklich für die Gesundheit.

Passend dazu: Warum man das Wasser nach dem Urlaub laufen lassen sollte

Welche Pflichten hat der Vermieter?

„Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass der Hauseigentümer die Anlage zur Warmwasserversorgung alle drei Jahre auf den Befall mit Legionellen untersuchen lässt“, erklärt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Münchner Mietervereins, auf Anfrage von myHOMEBOOK.

Diese Pflicht ergibt sich aus § 31 der Verordnung – ausgenommen davon sind lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser. Wird eine Warmwasseranlage neu in Betrieb genommen, muss die erste Prüfung innerhalb von drei bis zwölf Monaten erfolgen.

So läuft die Legionellenprüfung ab

Für die Untersuchung müssen Wasserproben direkt im Haus entnommen werden – teilweise auch in einzelnen Mietwohnungen, vorwiegend in oberen Stockwerken. Dabei gilt: Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen, sofern der Vermieter das Besichtigungsrecht korrekt wahrnimmt, wie der Berliner Mieterverein informiert. „Mieter müssen diese Prüfung dulden und Zugang zu ihren Wohnungen ermöglichen“, bestätigt auch Schmid-Balzert. Das Untersuchungsergebnis muss anschließend den Mietern mitgeteilt werden.

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Ist eine Mietminderung bei Legionellen möglich?

Schmid-Balzert stellt klar: „Wenn sich in schwerwiegenden Fällen ein Duschverbot ergibt, haben die Mieter auch ein Minderungsrecht.“ Wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden, ist auch eine Mietminderung wegen Gesundheitsgefährdung zulässig. Bei nur geringfügiger oder kurzzeitiger Überschreitung hingegen besteht laut Schmid-Balzert kein Anspruch.

Wer trägt die Kosten für die Untersuchung und Beseitigung?

„Die Kosten der Prüfung sind Betriebskosten und können grundsätzlich umgelegt werden“, erklärt die Expertin. Sie gelten als Teil der Warmwasserkosten. Wird jedoch ein tatsächlicher Legionellenbefall festgestellt, dürfen die Aufwendungen für die Ursachenforschung und Beseitigung des Problems nicht auf die Mieter umgelegt werden – da es sich hierbei um einmalige Schadensbeseitigung handelt, nicht um laufende Kosten.

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Dürfen Mieter bei Legionellen fristlos kündigen?

Ja, unter bestimmten Umständen können Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden, wie der Berliner Mieterverein berichtet. Kann der Vermieter den Mangel der Trinkwasserversorgung trotz wiederholter Aufforderungen durch den Mieter nicht dauerhaft beseitigen, darf der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen (LG Stuttgart v. 12.5.2015 – 26 O 286/14).

Das empfiehlt der Mieterverein im Ernstfall

„Auf jeden Fall sollten die Mieter feststellen, wie massiv der Legionellenbefall ist“, rät Schmid-Balzert. Wenn Einschränkungen wie ein Duschverbot bestehen, sollten Betroffene gegenüber dem Vermieter erklären, dass die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird. So kann später rückwirkend eine Mietminderung eingefordert werden. „Wichtig ist auch zu dokumentieren, wie lange die Beeinträchtigungen vorliegen“, ergänzt Schmid-Balzert.

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