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Geplante EEG-Reform

PV-Anlage noch 2026 installieren?Was das für Hausbesitzer bedeutet

Was gibt es ab 2027 mit der Installation einer PV-Anlage zu beachten?
Was gibt es ab 2027 mit der Installation einer PV-Anlage zu beachten? Foto: Getty Images/iStockphoto
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myHOMEBOOK Redaktion

18. August 2026, 11:24 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Wer über eine Solaranlage auf dem eigenen Dach nachdenkt, steht vor einer wichtigen Entscheidung. Denn mit dem Jahreswechsel könnten sich die Bedingungen für die Einspeisung von Solarstrom grundlegend ändern. Das wirft eine zentrale Frage auf: Lohnt es sich, die Installation noch 2026 abzuschließen, oder bleibt Photovoltaik auch danach attraktiv?

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Geplante EEG-Änderung: Das soll ab 2027 gelten

Die Bundesregierung plant eine Neuausrichtung der Solarförderung. Künftig soll der Fokus stärker auf großen Freiflächenanlagen liegen, die als besonders kosteneffizient gelten. Für kleinere Photovoltaikanlagen mit weniger als 25 Kilowatt Peakleistung, wie sie typischerweise auf Einfamilienhäusern installiert werden, ist ab dem 1. Januar 2027 keine dauerhafte Einspeisevergütung mehr vorgesehen.

Nach den Plänen sollen Betreiber neu installierter Anlagen zunächst für drei Jahre eine Übergangszahlung erhalten. Diese würde deutlich unter den heute garantierten Vergütungssätzen liegen und je nach Modell bei rund 5,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde liegen. Danach soll überschüssiger Solarstrom direkt vermarktet und zum jeweils geltenden Börsenstrompreis vergütet werden.

Bislang erhalten Betreiber für überschüssigen Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren eine fest garantierte Einspeisevergütung. Aktuell sind bei Teileinspeisung und Anlagen bis 10 Kilowatt Peakleistung bis zu 7,7 Cent pro Kilowattstunde möglich. Mit steigender Anlagengröße sinkt die Vergütung.

Allerdings befindet sich die Reform noch im Gesetzgebungsverfahren. Bisher hat das Bundeskabinett lediglich den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.

Noch schnell installieren oder lieber abwarten?

Für Menschen, die sich bereits konkret mit einer Solaranlage beschäftigen, könnte die geplante Reform ein Argument für eine zeitnahe Umsetzung sein. Robin Knies von der Stiftung Warentest sagt: „Wer sowieso schon in der Planung einer eigenen PV-Anlage steckt und vielleicht auch schon Angebote von Installationsfirmen eingeholt hat, dem bietet die geplante Neuregelung einen finanziellen Anreiz, die Inbetriebnahme, wenn möglich, noch bis Jahresende 2026 über die Bühne zu bringen“.

Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich damit die garantierte Einspeisevergütung für zwei Jahrzehnte.

Knies geht davon aus, dass sich die Einspeisung überschüssigen Stroms für Anlagen, die erst ab 2027 installiert werden, weniger rentieren dürfte, sofern die Reform wie geplant umgesetzt wird. Hinzu komme eine größere Unsicherheit bei den Erträgen, weil die künftigen Verkaufspreise an der Strombörse derzeit nicht vorhersehbar sind.

Benjamin Weigl vom Ratgeberportal Finanztip verweist zugleich darauf, dass Betreiber auch später noch flexibel bleiben. „Dieser Weg steht immer offen“, sagt er mit Blick auf die Möglichkeit, von der Einspeisevergütung in die Direktvermarktung zu wechseln, falls diese künftig höhere Erlöse verspricht. Der umgekehrte Weg wäre nach den aktuellen Plänen jedoch nicht möglich.

Henner Schmidt vom Immobilienverband Deutschland (IVD) hält das bestehende Vergütungssystem für unkomplizierter. Dennoch warnt er davor, sich unter Druck setzen zu lassen: „Der wirtschaftliche Nachteil einer überhastet errichteten, schlecht konfigurierten PV-Anlage kann größer sein als der vermeintliche Vorteil der garantierten Einspeisevergütung.“

Außerdem weist René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen darauf hin, dass es vielerorts ohnehin schwierig werden könnte, eine Anlage noch vor Jahresende installieren zu lassen, wenn die Planungen nicht bereits weit fortgeschritten sind.

Darauf sollten Interessierte bei der Planung achten

Trotz des möglichen Zeitvorteils raten Fachleute zu einer sorgfältigen Vorbereitung. Robin Knies betont: „Wer jetzt bis zum Jahresende noch schnell eine PV-Anlage aufs Dach setzen möchte, sollte das nicht auf Kosten einer gründlichen Planung tun.“

Bei der Auslegung einer Anlage spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Dazu zählen Dachausrichtung und Dachzustand, der individuelle Stromverbrauch sowie die richtige Dimensionierung eines Speichers. Unterstützung bieten Fachbetriebe oder Energieberatungen der Verbraucherzentralen.

Auch beim Angebotsvergleich ist Vorsicht geboten. Benjamin Weigl empfiehlt: „Holen Sie verbindliche Angebote von mindestens drei, besser noch von fünf verschiedenen Fachbetrieben ein. Vergleichen Sie die Angebote.“ Nach der Finanztip-Faustregel sollte eine Solaranlage höchstens 1600 Euro pro Kilowatt Peakleistung kosten. Für Batteriespeicher gelten maximal 600 Euro pro Kilowattstunde als sinnvoller Richtwert.

Zietlow-Zahl rät außerdem zur Vorsicht, wenn Unternehmen die komplette Summe vor Beginn der Arbeiten verlangen. Stattdessen sollten Zahlungen schrittweise nach Fortschritt der Arbeiten erfolgen.

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Direktvermarktung: So funktioniert das Modell

Mit der geplanten Reform soll die Direktvermarktung deutlich wichtiger werden. Robin Knies erklärt das Prinzip so: „Das Prinzip der Direktvermarktung besteht darin, dass Anlagenbetreiber ihren erzeugten Solarstrom an der Strombörse verkaufen.“ Weiter sagt er: „Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten sie dann eine Vergütung, die von der aktuellen Verfügbarkeit und Nachfrage abhängt.“

Da Solarstrom zu unterschiedlichen Tageszeiten unterschiedlich wertvoll ist, können die Erträge je nach Einspeisezeitpunkt variieren. Vor allem in den Abendstunden lassen sich höhere Preise erzielen als zur Mittagszeit, wenn besonders viel Solarstrom ins Netz eingespeist wird.

Privatpersonen können jedoch nicht direkt an der Strombörse handeln. Dafür benötigen sie einen spezialisierten Dienstleister. Nach Einschätzung von Knies gibt es zwar bereits erste Anbieter, die nötigen Strukturen seien aber noch nicht flächendeckend vorhanden. Aus diesem Grund ist die dreijährige Übergangsphase vorgesehen.

Henner Schmidt zufolge sollen Betreiber, die sich bereits während dieser Übergangszeit für die Direktvermarktung entscheiden, zusätzlich von einem Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde profitieren können, sofern die Anlage bis 25 Kilowatt Leistung aufweist.

Voraussetzung für das Modell ist ein Smart Meter. Schmidt erklärt: „Heute haben noch nicht alle Betreiber kleiner privater PV-Anlagen einen solchen Smart Meter, dieser muss teilweise also erst installiert werden.“

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Chancen und Risiken der Direktvermarktung

Nach Einschätzung von Benjamin Weigl kann die Direktvermarktung finanzielle Vorteile bringen. „Eine zeitliche Verschiebung der Einspeisung in die Stunden mit der höchsten Stromnachfrage entlastet zudem das Stromnetz für alle und verringert das oft teure Hochfahren fossiler Kraftwerke.“

Dem stehen allerdings einige Hürden gegenüber. Bislang ist die Direktvermarktung für private Solaranlagen noch kein Massenmarkt. Zudem gelten die technischen und vertraglichen Anforderungen laut Henner Schmidt derzeit als vergleichsweise komplex. Hinzu kommen Gebühren der Direktvermarkter, die den Ertrag reduzieren.

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Bleibt eine PV-Anlage auch nach 2027 wirtschaftlich?

Trotz der geplanten Änderungen sehen Fachleute weiterhin gute Gründe für Photovoltaik. Henner Schmidt sagt: „Auch ab 2027 werden kleinere PV-Anlagen meistens attraktiv bleiben.“

Entscheidend ist dabei vor allem der Eigenverbrauch. Das gilt insbesondere für Haushalte mit Wärmepumpe, Klimaanlage oder Wallbox für ein Elektroauto. Dort kann ein großer Teil des erzeugten Stroms direkt genutzt werden.

Benjamin Weigl erläutert die Rechnung: „Legt man die typischen Anschaffungs- und Betriebskosten einer PV-Anlage auf 20 Jahre um, kostet die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom oft rund 10 Cent.“ Gleichzeitig koste zugekaufter Haushaltsstrom meist mindestens 25 Cent pro Kilowattstunde. Daraus ergibt sich ein deutlicher finanzieller Vorteil. Weigl ergänzt: „Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart also 15 bis 20 Cent auf der Stromrechnung – viel mehr als die knapp 8 Cent, die die heutige Einspeisevergütung bringt.“

Deshalb dürfte die Bedeutung eines hohen Eigenverbrauchs künftig weiter zunehmen. Henner Schmidt empfiehlt vor diesem Hintergrund, eine Solaranlage mit einem ausreichend dimensionierten Batteriespeicher zu kombinieren.

Keine Änderungen für Balkonkraftwerke

Für Balkonkraftwerke sieht der Gesetzentwurf keine Anpassungen vor. Nach Angaben von Benjamin Weigl spielen Einspeisevergütungen bei diesen Anlagen ohnehin kaum eine Rolle. „Sie finanzieren sich rein durch den Eigenverbrauch des Stroms im Haushalt, und überschüssiger Strom fließt unvergütet ins Netz“, so Weigl. Damit bleiben die Regeln für Balkonkraftwerke nach aktuellem Stand unverändert.

Mit Material der dpa

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