14. Juni 2026, 6:34 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Parkettböden und Wasser stehen schon ewig und für immer auf Kriegsfuß. Laut einer Erhebung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entsteht in Deutschland alle 30 Sekunden ein Leitungswasserschaden. Im Jahr 2024 zahlten Wohngebäudeversicherer dafür insgesamt 4,9 Milliarden Euro, mehr als doppelt so viel wie noch 2015. Mehr als die Hälfte aller Wohngebäudeschäden geht auf das Konto von Leitungswasser. Und somit gibt es auch regelmäßig Streit, wenn Parkettböden sich deswegen wölben. myHOMEBOOK erklärt, wann ein einfacher Austausch reicht, wann ein kompletter Tausch unumgänglich ist und wer das am Ende bezahlt.
Holz ist beständig und sorgt für ein angenehmes Raumklima. Der natürliche Baustoff nimmt Feuchtigkeit auf und gibt sie wieder ab. Daher gilt Parkett als besonders edler Bodenbelag. Allerdings verträgt ein Holzboden Feuchtigkeit und Wasser nur wohldosiert.
Feuchtigkeit schädigt auf unterschiedliche Weise
Bei zu viel davon wehrt er sich und neigt zur Ausdehnung. Ein gewisser Dehnungsspielraum wird bereits beim Verlegen eingeplant. Dringt sehr viel Wasser in das Holz, reicht auch dieser nicht mehr aus. Die äußeren Bretter drücken gegen die Wand. Dadurch weicht der Parkettboden nach oben aus.
Im Haushalt gibt es einige Gründe, warum plötzlich viel Wasser in Parkettböden eindringt, beispielsweise undichte Fenster, ein Leck in der Fußbodenheizung, eine übergelaufene Badewanne oder eine Waschmaschine ohne Aqua-Stopp. Auch andere Schläuche an Aquarium oder Kühlschrank, die sich unbemerkt gelöst haben, oder übergelaufene Untersetzer von Blumenkübeln gehören zu den Klassikern in der Statistik der Wasserschäden.
Völlig unbemerkt sorgt eine hohe Raumluftfeuchtigkeit für aufquellende Parkettböden. Herrscht in Räumen dauerhaft eine Luftfeuchtigkeit von mehr als 50 Prozent, führt das langfristig zu Parkettschäden. Bei Werten über 70 Prozent kommt zu den sichtbaren Wölbungen noch Schimmelbildung hinzu.
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Frühes Eingreifen verhindert größere Schäden
Wenn größere Wasseransammlungen sichtbar werden, ist schnelles Handeln wichtig. Denn je nach Ursache können größere Schäden am Parkett in einem frühen Stadium noch vermieden werden.
Das bedeutet:
- Ursache finden und möglichst schnell beheben
- stehendes Wasser umgehend entfernen
- bei kleineren Pfützen reichen Lappen und Eimer, bei größeren Überflutungen leistet ein Nasssauger wertvolle Dienste
- Möbel und Teppiche sofort in trockene Bereiche umlagern
- Fenster weit öffnen und eventuell Ventilatoren aufstellen
- bei größeren Wasserschäden helfen Bautrockner, die es im Baumarkt als Leihgerät gibt. Doch Vorsicht: Trocknet der Boden zu schnell, können sich die Bodenbretter ebenfalls verformen.
Wenn die Ursache für den Wasserschaden also schnell gefunden wird und abgestellt werden kann, dürften nur Flecken, Verfärbungen oder leichte Wölbungen an den Kanten zurückbleiben. Um diese oberflächlichen Schäden zu beseitigen, reicht es, die betroffenen Stellen abzuschleifen.
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In diesen Fällen hilft der Parkettprofi
Der geübte Laie bekommt das selbst hin, ansonsten hilft der Parkettprofi und versiegelt den Boden gleich neu. Allerdings hebt sich die frisch geschliffene Fläche optisch immer von den restlichen Brettern ab.
Bei lokal begrenzten Schäden ist möglicherweise auch der komplette Tausch einzelner Bretter sinnvoll. In diesem Fall schneidet der Parkettleger die beschädigten Stellen heraus, passt Ersatzbretter an und schleift anschließend die gesamte Fläche auf gleiche Höhe ab.
Ein kompletter Austausch ist leider unvermeidbar, wenn das Wasser bereits tief in die Trägerschicht eingedrungen ist. Das passiert häufig bei zunächst unbemerkten Wasserschäden, wenn also beispielsweise eine defekte Leitung in Wand oder Boden für den Schaden verantwortlich ist.
Wenn der Parkettboden bereits mehrfach abgeschliffen worden ist, könnte die Nutzschicht zu dünn für einen weiteren Schleifgang sein. Dann ist selbst bei kleineren Schäden ein vollständiger Austausch unumgänglich.
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Wer für Schäden am Parkettboden aufkommt
Vor allem Mieter und Vermieter fragen sich an dieser Stelle: Wer bezahlt den Schaden am Parkettboden eigentlich? Juristen antworten dann zunächst: „Es kommt darauf an.“ Doch myHOMEBOOK hat sich juristischen Rat eingeholt.
Grundsätzlich gilt, ein Parkettboden gehört zur Mietsache. Eine normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch geht zulasten des Vermieters. „Das Tragen von Schuhen und Tierhaltung führte in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen“, bemerkt Thomas Pliester, Fachanwalt für Mietrecht aus Mönchengladbach. „Vertiefungen oder Kratzer im Parkettboden, die durch das Laufen auf beispielsweise Stöckelschuhen auftreten können, lösen inzwischen in der Regel keine Schadensersatzpflicht mehr aus. Das gilt ebenso, wenn ein Vermieter das Halten von Tieren in der Mietwohnung gestattet. In einem solchen Fall rechnet ein Vermieter mit entsprechenden Kratzern durch die Hundekrallen oder Katzenpfoten.“
Bei Wasserschäden, die in der Folge den Parkettboden aufquellen lassen, ist zunächst einmal die Schuldfrage zu klären. „Wir brauchen in Deutschland für Schadenersatzansprüche eine Pflichtverletzung, also ein Verschulden“, ergänzt der Rechtsanwalt. Hier kommt es dann auf die konkrete Sachlage an.
Der Fachanwalt für Mietrecht weiß aus Erfahrung, „die üblicherweise auftretenden Schäden passieren durch unsachgemäße Reinigung, nämlich weil zu viel Wasser verwendet wird.“ Doch was bedeutet denn ein Zuviel an Wasser?
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Pflichten von Vermietern und Mietern
„Damit hier ein schuldhaftes Verhalten des Mieters nachvollzogen werden kann, sollte der Mieter natürlich vorab aufgeklärt werden, was er tun darf und was er nicht tun darf. Konkrete Reinigungsanweisungen zu erteilen, wäre also die Pflicht des Vermieters. Wenn ein Mieter dann dagegen verstößt, den Boden mit zu viel Wasser reinigt und das Parkett sich in der Folge wölbt, haftet dieser auf Schadenersatz.“
Richter haben deswegen in der Vergangenheit immer für Mieter geurteilt, wenn solche Anweisungen im Vorfeld durch den Vermieter nicht mitgeteilt worden sind. Wie ein Parkettboden sachgemäß zu reinigen ist, gehört nach Einschätzung der Gerichte nicht zum Allgemeinwissen. Deswegen sollten Vermieter am besten solche Hinweise direkt im Mietvertrag schriftlich verankern.
Wenn der Wasserschaden, wie in diesem Artikel geschildert, andere Ursachen hat, ist zunächst der konkrete Grund zu klären. Bei undichten Fenstern oder defekten Leitungen liegen möglicherweise Baumängel vor. Für die Beseitigung und die daraus entstandenen Schäden wäre der Vermieter verantwortlich. Ein undichter Kühlschrankschlauch oder eine übergelaufene Badewanne fällt in die Verantwortlichkeit des Mieters.
„Bei Wasser gibt es sicherlich noch eine Besonderheit, und zwar § 536 c BGB. Der besagt, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt, ist der Mieter verpflichtet, diesen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen“, betont Rechtsanwalt Thomas Pliester. Konkret bedeutet das, weiß ein Mieter von dem kleinen Rinnsal, das kontinuierlich vom undichten Fenster auf den Parkettboden fließt, unterlässt es allerdings, den Vermieter darüber zu informieren, haftet der Mieter später für die Beseitigung des Schadens.