24. April 2026, 17:21 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Wer Ruhe vom Alltag braucht, sehnt sich manchmal nach einem ruhigen Flecken Erde, um zu entspannen. Gerade eigene Gärten sind da eine willkommene Abwechslung, doch private Gärten an Wohnungen gibt es besonders in Großstädten eher selten. Stattdessen trifft man dort auf ein anderes Konzept: eine gemeinschaftliche Grünfläche für Mieter. myHOMEBOOK-Redakteurin Laura Kästner hat beides und liefert vier Gründe, wieso sie den Gemeinschaftsgarten sinnvoller findet.
Ich weiß, ich habe großes Glück – denn ich habe gleich zwei Gärten. Einen, direkt an unsere Terrasse angrenzend, und dahinter noch einen Gemeinschaftsgarten für alle Mieter des Hauses. Damit geht es mir besser als vielen anderen. Denn allein die Wartezeit auf einen Kleingarten beträgt in Deutschland ungefähr drei Jahre. Doch es muss auch gar nicht immer eine private Grünanlage sein, schließlich haben auch Gemeinschaftsgärten einige Vorteile.
Ein privater Garten als alleiniger Rückzugsort
Wer eine Wohnung mit eigenem Garten mietet, darf diesen zur alleinigen Erholung nutzen. Solange also ein Mietverhältnis besteht, dürfen die Anwohner dort – sofern im Mietvertrag nicht anders festgelegt – Beete anlegen, ein kleines Spielhaus für die Kinder aufstellen oder auch grillen. Meist ist dieses Gartenstück von denen der Nachbarn durch Hecken oder Zäune abgegrenzt, wodurch klar ersichtlich ist, wem welches Stück Land zusteht. Dieser Luxus wird zwar nicht in die Wohnfläche einberechnet, lässt aber meist den Mietpreis spürbar in die Höhe schnellen.
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Was versteht man unter einem Gemeinschaftsgarten?
Beim Thema „Gemeinschaftsgarten“ gilt oft die gleiche Bezeichnung für verschiedene Grünflächen. Gemeint ist damit in den meisten Fällen eine große Gartenanlage innerhalb großer Städte wie Berlin, die öffentlich zugänglich ist und von vielen Leuten oder Gruppen gemeinsam bewirtschaftet wird. Dort können Obst und Gemüse angebaut werden.
Gleichzeitig wird auch eine von einer Wohngemeinschaft eines Hauses gemeinsam nutzbare Anlage als Gemeinschaftsgarten bezeichnet. Der zeichnet sich dadurch aus, dass häufig alle Mietparteien eines Hauses die Möglichkeit haben, die Grünfläche zu bepflanzen, dort eigene Gegenstände wie Spielgeräte zu platzieren oder auch mal zu grillen.
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1. Man pflegt soziale Kontakte
Gerade das Leben in Großstädten ist oft von Anonymität geprägt. Nachbarschaftliche Kontakte rücken dabei oft in den Hintergrund, doch gerade dieses Gefühl von Zusammensein wird durch Gemeinschaftsgärten gestärkt. Als wir vor einigen Monaten in unsere Wohnung am Stadtrand gezogen sind, ist mir die Kontaktaufnahme mit den Nachbarn deutlich leichter gefallen, weil wir hinter dem Haus eine gemeinsame Grünfläche teilen. Die beherbergt nicht nur einen Sandkasten, sondern auch ein Klettergerüst, das alle Kinder aus dem Acht-Parteien-Haus nutzen dürfen. Da ich selbst Mutter bin, sorgten allein schon unsere umhertobenden Kinder dafür, dass wir Eltern uns kennenlernten.
Jetzt, wenige Monate später informieren wir einander über anstehende Urlaube und es gibt sogar eine Nachbarschafts-Whatsapp-Gruppe. Gemeinschaftsgärten sind eine gute Möglichkeit, um ins Gespräch zu kommen – und auch zu bleiben.
2. Gemeinschaftsgärten sind unter Umständen preiswerter
Häufig ist in einem Mietvertrag genau geregelt, wie Gärten – egal welcher Art – gepflegt werden müssen. Im Vergleich zwischen Gemeinschaftsgarten und Privatgarten ist letzterer oft pflegeintensiver. Wenn die gemeinschaftlich nutzbare Grünfläche nicht spezifisch darauf ausgelegt ist, von den Mietern bewirtschaftet zu werden, beauftragt die Hausverwaltung meist eine Gärtnerei, die diesen Gemeinschaftsgarten pflegt. Die Kosten dafür werden dann auf die Betriebskosten der Mieter umgelegt.
Das bedeutet, man zahlt einmal pro Jahr einen anteiligen Betrag für die Bewirtschaftung der Anlage. Kümmert man sich um den eigenen privaten Garten, können die Kosten im Jahr höher sein. Gartengeräte oder Pflanzensamen sind in der Summe oft teurer als einmalige Anteile an der Gemeinschaftsgartenpflege. Man sollte jedoch bedenken, dass Heckenschere, Rasenmäher, Spaten, Gießkanne oder Schubkarre nicht jedes Jahr neu gekauft werden müssen. Somit ist der Punkt des „Geldsparens“ eher in Bezug auf die Mietdauer entscheidend.
Da wir Privatgarten und Gemeinschaftsgarten haben, zahlen wir am Ende für beides und sind somit – nur auf das Geld bezogen – doch nicht so sehr im Vorteil.
3. Erholung geht auch im Gemeinschaftsgarten
Da unser Gemeinschaftsgarten durch eine Gärtnerei gepflegt wird, sparen wir Mieter Zeit und Mühe, weil niemand aus unserer Hausgemeinschaft die Aufgaben übernehmen muss. Bei einem Privatgarten sieht die Sache anders aus. In unserem Mietvertrag ist genau geregelt, welche Aufgaben wir erledigen sollen. Es gibt klare Vorgaben, wie hoch wir die Hecke lassen sollen oder was wir nicht aufstellen oder anpflanzen dürfen. Da müssen wir alle also mehr Zeit in die Bewirtschaftung investieren und neben dem Alltag bleibt dann doch weniger Zeit für Erholung. Im Gemeinschaftsgarten haben wir die Zeit.
Wer also nach einem Ort sucht, der zwar etwas weniger Privatsphäre, aber dafür weniger Arbeit und mehr Zeit für Erholung bietet, der ist mit einem Gemeinschaftsgarten an der Wohnung gut beraten. Wer am liebsten selbst gärtnert, für sich ist und auch mit Vorgaben der Hausverwaltung leben kann, für den mag ein Privatgarten am Ende doch die bessere Lösung sein.