9. September 2025, 20:11 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ein Befall mit Ratten oder Mäusen im Keller eines Mehrfamilienhauses kann für die Bewohner schnell zum Albtraum werden. Welche Rechte haben Mieter, wenn sie Schadnager bemerken? myHOMEBOOK hat bei einer Expertin für Mietrecht nachgefragt.
Vermieter über Befall mit Ratten oder Mäusen informieren
Tauchen Schadnager wie Ratten oder Mäuse im Haus auf, zählt das zu den sogenannten „wesentlichen Beeinträchtigungen“, die ein schnelles Handeln erforderlich machen. „Bei Ungezieferbefall muss natürlich als Erstes der Vermieter informiert und aufgefordert werden, einen Kammerjäger zu beauftragen“, erklärt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. Wichtig: „Ihm sollte eine Frist von maximal zwei Wochen gesetzt werden.“
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Wann Mieter selbst aktiv werden können
Bleibt der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist untätig, sind Mieter berechtigt, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört auch die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers. „Die Kosten werden dann dem Vermieter in Rechnung gestellt“, ergänzt die Expertin für Mietrecht. Entsprechend sollten Betroffene den Vermieter bereits im Vorfeld darüber informieren, dass sie diese Schritte einleiten, falls er nicht tätig wird.
Wann der Vermieter handeln muss – und wann nicht
Grundsätzlich besteht für den Vermieter die Pflicht, bei einem Schädlingsbefall einzuschreiten. Allerdings muss dafür eine Voraussetzung erfüllt sein: „Bei solchen Beeinträchtigungen ist auf jeden Fall der Vermieter verpflichtet zu handeln – natürlich nur, wenn die Mieter nicht selbst für den Ratten- oder Mäusebefall verantwortlich sind“, erklärt die Expertin.
Mögliche Ursachen könnten etwa sein, wenn über längere Zeit Essen im Keller oder auf den Balkonen gelagert wurde. Wer also sorgsam mit Lebensmitteln umgeht und dennoch von Schadnagern betroffen ist, darf auf Unterstützung durch den Vermieter bestehen – und notfalls selbst handeln, um die Gesundheit im Haus zu schützen.