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Mietrecht

Dürfen Mieter Vögel auf dem Balkon füttern?

Auch auf dem Balkon kann man im Winter Meisenknödel aufhängen oder Schalen mit Körnern und Samen bereitstellen
Auch auf dem Balkon kann man im Winter Meisenknödel aufhängen oder Schalen mit Körnern und Samen bereitstellen Foto: Getty Images / Magone
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

29.11.2023, 16:55 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Um den heimischen Vögeln etwas Gutes zu tun, kann man in den kälteren Monaten auf dem Balkon Meisenknödel oder Vogelhäuschen mit Körnern bereitstellen. Als Mieter gilt es beim Vögelfüttern auf dem Balkon jedoch einiges zu beachten.

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Als Mieter darf man die eigenen vier Wände so gestalten, wie man möchte. Zumindest wenn dabei weder die Mietsache noch die anderen Mieter beeinträchtigt werden, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Nutzen Mieter die Wohnung über das übliche Maß hinaus, ist der Vermieter berechtigt, Grenzen zu setzen. Das trifft zum Beispiel auch dann zu, wenn man auf dem Balkon Vögel füttern möchte. Futterstellen und Tränken muss der Vermieter nicht unbedingt dulden.

Welche Vögel darf man auf dem Balkon füttern?

Mieter dürfen generell auf ihrem Balkon Singvögel füttern. Auch Vogelhäuschen dürfen aufgestellt werden, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 540/09). Dies kann ihnen weder durch Nachbarn noch durch den Vermieter untersagt werden. Der Grund dafür ist einfach: Eine Verunreinigung des Balkons durch Vogelkot sei ortsüblich und deshalb schlichtweg hinzunehmen.

Passend dazu: Sollte man Vögel auch im Sommer füttern?

Darf man Tauben auf dem Balkon füttern?

Die einzige Ausnahme stellen dabei Tauben dar: Da diese Krankheiten übertragen können und besonders laut sind, kann deren Fütterung vertraglich oder in der Hausordnung verboten werden. Das bestätigt auch der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV). Zudem sei die Fütterung von Wildtauben laut den Tierschützern auch „aus Tierschutz- und Hygienegründen nicht sinnvoll“. Wenn man sich daran nicht halte, könne sogar eine Abmahnung und gegebenenfalls sogar eine Kündigung drohen. Es empfiehlt sich daher, unbedingt die Hausordnung zu lesen und sich über etwaige Verbote zu informieren.

Auch interessant: Ein Futterhaus, auf das Vögel fliegen

Wann dürfen Vermieter oder Nachbar die Fütterung von Vögeln verbieten?

Grundsätzlich geht es bei der Fütterung von Vögeln auf dem Balkon oder Fensterbrett darum, dass keine anderen Bereiche etwa durch Vogelkot in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Nachbarn, die eine Etage tiefer unter einer Futterstation wohnen, müssen nämlich diese Art von Verschmutzung nicht dulden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 1922/13) entschieden. Demnach ist das Aufstellen eines Vogelhäuschens dann gesetzwidrig, wenn sie über die Brüstung des Balkons ragt.

Zudem haben Klagen besonders dann Aussicht auf Erfolg, wenn durch die Fütterung auf dem Balkon auch größere Wildvögel angelockt werden. Laut einem Urteil des Landgerichts Braunschweig (Az.: 6S411/13) dürfen Vermieter das Füttern größerer Vögel wie Tauben und Krähen auch ohne Regelung im Mietvertrag nach § 1004 BGB untersagen. Neben der unzumutbaren Lautstärke geht es auch um den Umstand, dass insbesondere Tauben als Überträger von Krankheiten gelten.

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Welches Futter eignet sich für Futterstelle und Vogelhaus?

Indem man Futter für Vögel im Winter bereitstellt, verfolgt man in der Regel das Ziel, den Tieren etwas Gutes zu tun und sie in der Nahrungssuche zu unterstützen. Handelt es sich allerdings um Brot oder gesalzene Speisen, schadet man den Vögeln in erster Linie. Mit solchen Lebensmitteln sollte man ein Vogelhäuschen also nicht befüllen.

Besser eignen sich sowohl größere als auch kleinere Kerne und Samen. Die Größen sind hierbei entscheidend, denn in hiesigen Gebieten gibt es sowohl Körner- als auch Weichfutterfresser. Zu den Körnerfressern zählen unter anderem Finken, Stieglitze und Sperlinge. Sie sind mit einem kräftigen Schnabel ausgestattet und können dadurch Samen und Körner aller Art verspeisen, wie etwa Sonnenblumenkerne, Mohn und Lein.

Schaut man sich hingegen den Schnabel eines Rotkehlchens oder einer Amsel an, fällt auf, dass dieser deutlich zierlicher geformt ist. Ein klares Zeichen, dass es sich um Weichfutterfresser handelt. Wer Zaunkönig, Kleiber und Drosseln im Winter unterstützen möchte, kann auf getrocknete Beeren, Haferflocken und zerkleinerte, ungesalzene Nüsse zurückgreifen.

mit Material der dpa

Themen Mietrecht Tiere
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