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Was man im Gartenhaus nicht lagern darf

Im Gartenhaus findet vieles Platz – bei manchen Dingen ist jedoch Vorsicht geboten
Im Gartenhaus findet vieles Platz – bei manchen Dingen ist jedoch Vorsicht geboten Foto: Getty Images/Westend61
myHOMEBOOK-Redaktion

27. Oktober 2026, 12:36 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Im Gartenhaus sammelt sich mit der Zeit so einiges an: Werkzeug, Gartenmöbel oder Farbreste. Doch Vorsicht: Nicht alles sollte man dort dauerhaft lagern. In manchen Fällen können hohe Strafen fällig werden.

Ein Gartenhaus bietet praktischen Stauraum, doch bei der Lagerung gibt es einiges zu beachten. Problematisch kann es vor allem dann werden, wenn Besitzer unerlaubte Gegenstände, Gefahrenstoffe oder Abfälle aufbewahren. myHOMEBOOK sprach darüber mit Anwältin Nicole Mutschke. Sie erklärt, was man im Gartenhaus nicht lagern darf und welche rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen drohen.

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Was man im Gartenhaus nicht lagern sollte

Die Lagerung von Gegenständen, von denen eine Gefahr ausgehen kann, ist streng reglementiert. „Dass man Feuerwerkskörper nur in begrenzten Mengen und Schusswaffen nicht einfach ungesichert lagern darf, dürfte kaum überraschen“, sagt Anwältin Nicole Mutschke.

Vorsichtig sollte man außerdem bei Gegenständen und Stoffen sein, die Mensch und Umwelt gefährden können. Dazu zählen:

  • ausrangierte Möbel und alte Autoreifen
  • Benzin, Öl und andere brennbare Flüssigkeiten
  • Gasflaschen
  • Farben, Lacke und Lösungsmittel
  • Pflanzenschutzmittel

Diese Substanzen sind grundsätzlich nicht verboten, so Mutschke. Ihre Lagerung kann jedoch mit besonderen Sicherheitsvorschriften, Mengenbegrenzungen oder Vorgaben an den Lagerort verbunden sein. Wer in der kalten Jahreszeit beispielsweise Brennholz lagern möchte, sollte die Vorschriften zum Brand- und Umweltschutz beachten, so die Expertin.

Auch interessant: Wie unterscheiden sich eigentlich Gartenschuppen und Gartenhaus?

Diese rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstoßen

Laut Mutschke gebe es kein spezielles Gesetz, das die Lagerung von Gegenständen in einem Gartenhaus regelt. „Die Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer bestimmen, wie ein Gartenhaus genutzt werden darf. In Kleingartenanlagen müssen außerdem das Bundeskleingartengesetz und die jeweilige Gartenordnung beachtet werden“, so die Anwältin.

Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann jedoch erhebliche Konsequenzen mit sich bringen, sagt Nicole Mutschke. „Wer beispielsweise professionelles Großfeuerwerk ohne die erforderliche Erlaubnis im Gartenhaus lagert, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe“, so die Anwältin.

Auch die falsche Lagerung kann Folgen verursachen. Wenn es durch die unsachgemäße Aufbewahrung von Kraftstoff wie zum Beispiel Benzin zu einem Brand kommt, bei dem auch das Eigentum der Nachbarn beschädigt wird, können Schadensersatzforderungen anfallen, berichtet Mutschke. Weitere Konsequenzen können folgen. „Wurde der Brand durch besonders leichtsinniges Verhalten verursacht, kann außerdem die eigene Gebäudeversicherung ihre Leistungen kürzen“, sagt Nicole Mutschke.

Die Behörden können zudem verlangen, dass Besitzer unzulässige Gegenstände entfernen. Kleingartenbesitzer riskieren eine Abmahnung und bei weiteren erheblichen Verstößen sogar die Kündigung des Pachtvertrages, heißt es von Mutschke weiter.

Abfälle im Gartenhaus lagern: Das kann teuer werden

Für die Lagerung kann außerdem das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) relevant sein. Es kommt dann ins Spiel, wenn ein Gartenhaus als Abfalllager genutzt wird, sagt die Rechtsexpertin. Ein Verstoß gegen das Gesetz liegt vor, wenn Besitzer dauerhaft große Mengen schadstoffhaltiger Abfälle im Gartenhaus aufbewahren, anstatt sie ordnungsgemäß zu entsorgen.

Laut Mutschke ist es jedoch wichtig, zwischen Abfall und Gegenständen zu unterscheiden, für die noch eine Verwendung vorliegt. Dazu erklärt die Anwältin: „Benzin für den Rasenmäher, Farbreste für spätere Arbeiten oder ein Satz noch verwendbarer Autoreifen sind nicht automatisch Abfall.“

Ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kann sehr teuer werden. „Wer sein Gartenhaus dauerhaft als illegales Lager für Abfälle nutzt, die beseitigt werden müssen, beispielsweise für größere Mengen asbesthaltiger Bauabfälle, dem kann nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro drohen“, so Mutschke.

Dabei handele es sich jedoch um einen gesetzlichen Höchstbetrag. Die tatsächliche Höhe des Bußgeldes hänge vom Einzelfall ab, besonders von der Schwere des Verstoßes, der Art und Menge der Abfälle und dem Verschulden, erläutert die Anwältin. Hobbygärtner, die einen alten Autoreifen oder Farbeimer bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung aufbewahren, müssen sich also nicht gleich auf ein so hohes Bußgeld einstellen, sollten jedoch trotzdem ihr Lager aufräumen.

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Gelten für einen Gartenschuppen dieselben Regeln?

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht eindeutig zwischen Gartenhaus und Gartenschuppen. Ausschlaggebend für die Lagerung seien vielmehr die Beschaffenheit des Gebäudes und die Art der Gegenstände, so die Expertin.

Wer Gasflaschen lagert, sollte dies im Zweifelsfall besser in einem gut belüfteten Gartenschuppen tun als in einem Gartenhaus, erklärt Mutschke. Bei Substanzen wie Pflanzenschutzmitteln kann es hingegen anders aussehen. Da man sie vor unbefugtem Zugriff schützen muss, eigne sich ein abschließbares Gartenhaus besser für die Lagerung als ein offener Schuppen.

Um Ärger zu vermeiden, sollten sich Besitzer von Gartenhaus und -schuppen immer die Frage stellen, ob die Lagerung der Gegenstände mit einer Gefahr einhergeht, und sich in diesem Fall über eine Erlaubnis, Höchstmengen oder Sicherheitsmaßnahmen informieren. Pächter eines Kleingartens empfiehlt Nicole Mutschke außerdem, die Gartenordnung zu beachten. Dort können bestimmte Verbote gelten, da Kleingärtner ihre Gartenlaube nicht einfach als allgemeinen Lagerort verwenden dürfen.

Das darf man im Gartenhaus aufbewahren

Besitzer dürfen Gegenstände, von denen keine Gefahr ausgeht, laut Mutschke problemlos im Gartenhaus lagern, sofern keine andere Vorschrift dem entgegensteht. Dazu gehören:

  • Gartengeräte
  • Gartenmöbel
  • Rasenmäher
  • Fahrräder
  • Bretter, Steine und andere Baumaterialien

Wer vorhat, alltägliche Gegenstände wie Textilien, Lebensmittel oder Papier zu lagern, sollte jedoch vorsichtig sein. Die Lagerung in privaten Gartenhäusern verstößt zwar nicht grundsätzlich gegen Vorschriften, kann aber für unangenehme Überraschungen sorgen. Hitze, Kälte, Schädlinge und eine hohe Luftfeuchtigkeit sorgen eher für Schaden und entsprechen nicht den Lagerbedingungen für Gegenstände dieser Art.

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