28. September 2026, 6:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Im Herbst füllen sich Wälder und Körbe gleichermaßen: Viele Menschen sammeln Steinpilze, Birkenpilze, Butterpilze oder Maronen für die eigene Küche. Doch darf man die Ausbeute anschließend auch verkaufen, etwa an Nachbarn, Restaurants oder auf dem Wochenmarkt? Tatsächlich dürfen Wildpilze grundsätzlich nur für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Wer mit selbst gesammelten Pilzen handeln möchte, benötigt in der Regel eine behördliche Genehmigung.
Pilze dürfen nur für den Eigenbedarf gesammelt werden
Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. Es erlaubt Privatpersonen, wild wachsende Pilze in begrenzten Mengen für den eigenen Bedarf zu sammeln.
Pilzexperte Gerhard Schuster von der Deutschen Gesellschaft für Mykologie verweist dabei auf § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz. Dort heißt es: „Jeder darf … Pilze … aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“
Was genau als „geringe Menge“ gilt, ist laut Schuster regional unterschiedlich geregelt. Je nach Bundesland oder Region liege die zulässige Sammelmenge zwischen einem und vier Kilogramm pro Person und Tag. Auskunft darüber könne das zuständige Forstamt geben.
Dazu passend: Pilze sammeln mit KI? Experte hat klare Meinung
Für den Verkauf ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich
Wer Pilze nicht nur für sich selbst sammeln, sondern damit Geld verdienen möchte, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. „Der Handel mit heimischen Wildpilzen ist ausdrücklich untersagt“, sagt Schuster. Anders sei dies bei importierten Wildpilzen, die von dieser Regelung nicht betroffen seien.
Auch Rechtsanwältin Nicole Mutschke macht deutlich, dass für eine gewerbsmäßige Nutzung besondere Voraussetzungen gelten. „Wer wild wachsende Pilze gewerbsmäßig sammelt, um sie anschließend zu verkaufen, braucht grundsätzlich eine Genehmigung der Naturschutzbehörde“, erklärt sie.
Bis zu 10.000 Euro Bußgeld möglich
Wer ohne die erforderliche Genehmigung Pilze zum Verkauf sammelt, muss mit Konsequenzen rechnen. Nach Angaben von Mutschke droht in solchen Fällen „ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro“.
Noch teurer kann es werden, wenn geschützte Arten betroffen sind. Denn einige besonders beliebte Speisepilze stehen unter besonderem Schutz.
Bei Steinpilzen und Pfifferlingen wird es besonders teuer
Zu den besonders geschützten Pilzarten gehören laut Mutschke ausgerechnet bekannte Speisepilze wie Steinpilze und Pfifferlinge. Diese dürfen zwar in kleinen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Wer sie jedoch in größerem Umfang erntet und verkauft, kann gegen artenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
„Hier sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich“, sagt Mutschke.
Auch interessant: Das ist der giftigste Pilz Deutschlands
Pilze richtig lagern und verarbeiten, damit sie länger halten
Darf man Brennholz im Wald sammeln?
Im Extremfall droht sogar eine Straftat
Unter bestimmten Voraussetzungen können Verstöße nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern sogar als Straftat verfolgt werden. Das gilt nach Angaben der Anwältin insbesondere dann, wenn jemand vorsätzlich sowie gewerbs- oder gewohnheitsmäßig geschützte Pilze illegal sammelt und handelt.
In solchen Fällen seien Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren möglich. Für gelegentliche Verstöße in geringem Umfang gelte dies jedoch nicht. „Bei einer unerheblichen Menge und unerheblichen Auswirkungen auf den Bestand der Art greift diese Strafbarkeit nicht“, erklärt Mutschke.
Gibt es Ausnahmen?
Ganz ausgeschlossen ist eine kommerzielle Nutzung von Wildpilzen nicht. Schuster zufolge besteht theoretisch die Möglichkeit, bei den unteren Naturschutzbehörden Sammellizenzen für gewerbliche Zwecke zu beantragen, etwa im Auftrag von Restaurants oder Markthändlern. Konkrete Praxisbeispiele seien ihm allerdings nicht bekannt.
Für Hobbysammler bedeutet das: Wer im Wald Pilze sammelt, darf diese in der Regel für den eigenen Verzehr mit nach Hause nehmen. Ein Verkauf ist ohne entsprechende Genehmigungen dagegen meist nicht erlaubt und kann teuer werden.