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Darf man eine Solaranlage auf dem Dach eines Gartenhauses installieren?

Am Balkon sieht man Solaranlagen immer häufiger, doch ist eine Installation auch auf einem Gartenhaus erlaubt?
Am Balkon sieht man Solaranlagen immer häufiger, doch ist eine Installation auch auf einem Gartenhaus erlaubt? Foto: getty images/brebca
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16. Juni 2026, 5:14 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Inzwischen gibt es kleinste Solaranlagen, die auf dem eigenen Balkon installiert werden können. Warum also nicht auch eine PV-Anlage auf dem Dach des eigenen Gartenhäuschens platzieren? Ob und wie das geht, sowie was das am Ende kostet und an eingesparten Energiekosten bringt – zu diesen Fragen liefert myHOMEBOOK die Antworten.

Welche Anträge sind nötig?

Deutschland gilt als Land der 1.000 Anträge. Erstaunlicherweise ist die Genehmigungspflicht bei einer Solaranlage auf dem eigenen Gartenhaus überschaubar. „Zunächst muss unterschieden werden, welche Art von Anlage auf das Gartenhaus gesetzt wird“, erläutert Lucas Flügel vom Bundesverband des Solarhandwerks e. V. (BDSH) in Berlin die Ausgangslage. „Handelt es sich um eine kleine PV-Anlage mit einer Kapazität von weniger als 2.000 Watt Peak, fällt diese unter die Balkonkraftwerkregelung und muss nur beim Marktstammdatenregister registriert werden.“

Das funktioniert unkompliziert über die Webseite der Bundesnetzagentur (BNetzA). Eine Baugenehmigung ist nicht notwendig. Und zur Einordnung: 2.000 Watt Peak (Wp) oder zwei Kilowatt Peak (kWp) heißt, die Anlage produziert unter idealen Bedingungen maximal eine Leistung von zwei Kilowatt.

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Ärger droht höchstens, wenn der Besitzer des Gartenhauses Mitglied in einem Kleingartenverein ist, sich die Anlage somit auf dem Vereinsgelände befindet. Hier sollte unbedingt vorher mit dem Vorstand geklärt werden, ob eine solche Solaranlage erlaubt ist.

„Eine PV-Anlage auf dem Dach eines bereits genehmigten Gartenhauses gilt in der Mehrheit der Bundesländer als sogenanntes ‚verfahrensfreies Vorhaben‘, solange die Module das bestehende Dach nicht wesentlich überragen und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht grundlegend verändern“, erklärt der Experte. Eine zusätzliche Baugenehmigung sei daher nicht notwendig. Um Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt der Experte, sich vorher telefonisch bei der zuständigen Gemeinde über das ortsübliche Verfahren zu erkundigen.

Welche Kosten entstehen?

Die tatsächlichen Gesamtkosten richten sich nach der Anlagengröße. Der BDSH hat myHOMEBOOK folgende Übersicht zur Verfügung gestellt:

AnlagentypLeistungKosten gesamt (geschätzt)
Stecker-PV (Balkonkraftwerk)800 W (Wechselrichter) + bis 2 kWp (Module)300 – 700 €
Kleine Aufdachanlage (Insel)1 – 2 kWp1.500 – 2.500 €
Aufdachanlage (Einspeiser)2 kWp3.000 – 5.000 €
Größere Anlage mit Speicher3 – 5 kWp7.000 – 12.000 €

Bei dem Gartenhausprojekt dürfte es sich üblicherweise um die bereits erwähnte Aufdachanlage handeln. „Eine typische 2-kWp-Anlage mit Netzanschluss und etwa 20 Metern Kabelweg kostet 3.000 bis 5.000 Euro, ohne Speicher und bei Montage durch einen Fachbetrieb. Die reinen Installationskosten liegen bei einem Nebengebäude bei 400 bis 700 Euro“, schlüsselt BDSH-Pressesprecher Lucas Flügel die geschätzten Gesamtkosten auf. Zudem noch der ergänzende Hinweis:

Seit dem Jahr 2023 ist die Steuerpflicht für solche rein privat genutzten PV-Anlagen weggefallen. Das gilt sowohl für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom als auch für den Kauf der gesamten Anlage inklusive Solarmodulen und Wechselrichter.

Wer es eine Nummer kleiner möchte, setzt auf eine Insellösung. Hierbei entfällt das Verlegen von Erdkabeln, wodurch sich die gesamten Kosten für die Installation halbieren.

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Welches Potenzial hat eine Aufdachanlage?

„Im Schnitt kommt eine solche 2-kWp-Anlage auf einen Jahresertrag von knapp 2.000 kWh“, nennt der Experte eine konkrete Hausnummer. Der tatsächliche Wert hängt von den Bedingungen vor Ort und der Ausrichtung ab. „Damit reicht eine solche Anlage auf dem Gartenhaus zwar nicht für die Versorgung eines kompletten Einfamilienhauses, allerdings lassen sich damit Geräte wie beispielsweise ein Kühlschrank oder Ladegeräte von Elektrowerkzeugen mit Strom versorgen.“

Wie groß und schwer darf eine solche PV-Anlage sein?

„Das lässt sich nicht genau beziffern. Entscheidend für die Berechnung sind die zur Verfügung stehende Fläche sowie die Tragfähigkeit des Daches“, betont der Pressesprecher des BDSH. Hier lohnt es sich, den Rat eines professionellen Fachbetriebs einzuholen.

Die Installation sollte ebenfalls ein zertifizierter Betrieb übernehmen, empfiehlt der Profi. Im Falle eines Schadens stünden die eingesparten Kosten bei einer Selbstinstallation in keinem Verhältnis zu den Kosten, um eine falsche Installation nachträglich rückgängig zu machen. „Als Verband des Solarhandwerks raten wir bei so einem Gartenhaus-Projekt zusätzlich eine PV-Versicherung gegen Elementarschäden und Diebstahl abzuschließen, da diese kein Standardbestandteil einer Wohngebäudeversicherung ist“, betont Pressesprecher Lucas Flügel. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 30 bis 70 Euro pro Jahr.

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