24. Juni 2026, 7:48 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Fällt ein Vogeljunges aus dem Nest, gerät ein Igel unter einen Mähroboter oder fliegt ein Vogel gegen eine Fensterscheibe, dann kann das tödlich für die Tiere enden. Findet man einen Kadaver im eigenen Garten, ist das in keinem Fall ein glücklicher Fund. Es stellt sich zudem die Frage: Wohin mit dem toten Tier?
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Stirbt das eigene Tier, wissen viele Haustierbesitzer, dass man Hunde, Katzen und andere Haustiere laut dem Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, kurz TierNebG, also ganz legal im Garten bestatten darf. Doch wie sieht es bei Wildtieren aus? Wohin mit Igel, Vogel oder Maus?
Übrigens: Kleinere Haustiere darf man in der Regel ohne Genehmigung auf dem eigenen Grundstück vergraben. Für größere Tiere benötigt man eine Genehmigung. Bei Unsicherheiten sollte man sich an das zuständige Veterinär- oder Ordnungsamt melden. Doch auch dann kann man das Tier nicht einfach bestatten, wie man mag. Es gibt verschiedene Regeln zu beachten. In diesem Artikel erklärt myHOMEBOOK, welche Dinge es zu beachten gilt.
Bundesweit geltende Grundregeln
Bei Wildtieren ist die Antwort etwas umfangreicher. Der Grund dafür ist nicht nur, dass viele verschiedene Tierarten darunter fallen, sondern auch, dass sich „die regionalen Gegebenheiten und Vorschriften innerhalb Deutschlands unterscheiden“, erklärt Beate Winterer vom Kreisverwaltungsreferat München auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Grundlegend gilt, dass sich die Grundstückseigentümer um die Beseitigung von fremden, toten Tieren kümmern müssen, sollte kein Tierhalter ermittelt werden können. Das Veterinäramt kann dabei helfen, den Besitzer von toten Hunden oder Katzen zu finden.
Kleine Wildtiere
Kleinere tote Wildtiere, wie Mäuse, Eichhörnchen oder Igel, könne man über den Restmüll entsorgen, da dieser verbrannt wird. Es lohnt sich hierbei, beim zuständigen Entsorgungsträger nach Auskunft zu bitten.
Bei der Entsorgung ist es wichtig, sich zu schützen. Anders als Heimtiere werden wild lebende Tiere nicht regelmäßig entwurmt und geimpft. Sie können also Krankheiten übertragen, wie das Hantavirus. Daher sollte man Handschuhe und eine FFP3-Maske tragen. Nach Bestattung oder Entsorgung des toten Tieres, die Schutzkleidung ebenfalls wegschmeißen.
Große Wildtiere
Größere Tiere, etwa ab Katzengröße, dürfen laut Tierkörperbeseitigungsgesetz nicht in den Restmüll. Dazu zählen Marder und Füchse, aber auch Rehe und Wildschweine. Als Laie ist es schwer einzuordnen, ob ein fremdes Tier an einer übertragbaren Krankheit verendet ist. Daher ist es in jedem Fall ratsam, das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen. Alternativ können auch Jagdbehörden oder Tierärzte weiterhelfen.
„Tote Wildtiere, die keine übertragbare Krankheit hatten, können aus veterinärrechtlicher Sicht vergraben werden“, so Winterer. Allerdings rät das Veterinäramt aus hygienischen Gründen davon ab, dies regelmäßig auf dem eigenen Gartengrundstück zu tun.
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Muss man einen toten Wildvogel im Garten melden?
Bei den meisten Menschen schrillen die Alarmglocken, wenn von Vogelgrippe die Rede ist. Das ist nicht unbegründet: Die hoch ansteckende Viruserkrankung tritt insbesondere bei wild lebenden Wasservögeln auf. Daher rät Winterer: „Wer einen toten Wasservogel oder vermehrt andere Vögel findet, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt mitteilen.“
Bei dem Fund eines einzelnen toten Singvogels sei eine Meldung hingegen nicht notwendig. „In solchen Fällen ist eine Vogelgrippe unwahrscheinlich.“ In einer Tüte sicher verpackt, kann das Tier im Hausmüll entsorgt werden. Doch auch dann steht die eigene Sicherheit an: „In allen Fällen sollte man unbedingt vermeiden, die Vögel zu berühren, und bei der Entsorgung Einmalhandschuhe tragen“, betont Winterer.
Regionale Verfügungen beachten
Wer ein totes Tier im Garten entdeckt, sollte nicht nur die bundesweit geltenden Vorgaben kennen, sondern auch einen Blick auf regionale Regelungen werfen. Denn örtliche Satzungen oder Allgemeinverfügungen können abweichende Bestimmungen und Sonderregelungen vorsehen. Insbesondere Vorschriften im Zusammenhang mit regionalen Tierseuchen spielen dabei eine wichtige Rolle. Da regionale Vorgaben variieren können, ist eine Rücksprache mit den zuständigen Behörden sinnvoll.