20. Juli 2026, 6:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Gartenhäuser gibt es in jedem größeren Baumarkt zu kaufen. Oft dienen solche Fertighäuser als edlere Alternative zum Geräteschuppen oder als kleiner Lieblingsort, um mit Familie und Freunden nett beisammenzusitzen. Über eine Genehmigung für den Bau denkt beim Kauf eines Gartenhauses fast niemand nach. Das kann unangenehm enden. Über die juristischen Folgen hat sich myHOMEBOOK mit einem Rechtsanwalt unterhalten.
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Baugenehmigungen sind Ländersache
Wer sich dafür entscheidet, ein Gartenhaus selbst zu bauen, hat die rechtlichen Folgen schon eher im Hinterkopf. Beim Kauf eines solchen Hauses aber handeln viele Menschen nach dem Motto: „Wird schon alles in Ordnung sein.“ Das ist meistens schon der erste Fehler. Wobei es für Gartenbesitzer in Deutschland auch schwer ist, juristische Stolperfallen großräumig zu umgehen. Denn Baugenehmigungen für Gartenhäuser fallen in die Zuständigkeit der örtlichen Behörden und sind somit Ländersache. 16 Bundesländer, 16 unterschiedliche Regelungen? Ganz so schlimm ist es dann doch nicht.
Während in Bayern Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter genehmigungsfrei sind, „gilt für Gartenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein maximaler Bruttorauminhalt von nur 30 Kubikmetern bei einer mittleren Wandhöhe von höchstens drei Metern über der Geländeoberfläche“, berichtet Thomas Pliester, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Mönchengladbach.
Die üblichen Gartenhäuser sind in der Regel nicht viel größer. Von daher besteht Grund zu der Annahme, eine Aufstellung kann ohne Genehmigung erfolgen. Allerdings ist im Zweifel nicht die Größe eines Hauses juristisch relevant, sondern die Art der Nutzung.
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Wer in sein Gartenhaus einzieht, bekommt Probleme
„Wer sein Gartenhaus nur zum Unterstellen von Gartengeräten jeglicher Art und Saatgut nutzt, der ist juristisch mit dem Gartenhaus aus dem Baumarkt auf der sicheren Seite“, betont Rechtsanwalt Pliester.
Doch wer das Gartenhaus als zusätzlichen Wohnraum mit Strom– und Wasseranschluss umwidmet, wird bei Bekanntwerden bald Besuch von den Beamten der örtlichen Behörde bekommen. Denn hier fehlt es dann an der notwendigen Baugenehmigung.
„Aber auch wenn es nicht solche Pläne gibt, ist es immer besser, sich vorab bei der zuständigen Behörde abzusichern. Manchmal gibt es regionale Sonderreglungen, die bei Nichtbefolgen Probleme bereiten“, rät der Rechtsanwalt, sein Projekt möglichst transparent zu planen, egal ob ein Gartenhaus aus dem Baumarkt aufgestellt oder ein Haus nach eigenen Vorstellungen errichtet werden soll.
Das sollten Mieter in Sachen Gartenhaus beachten
Wer kein eigenes Grundstück besitzt, sondern sich ein Gartenhaus als Mieter in einem vorhandenen Garten stellen möchte, „sollte das vorher mit seinem Vermieter abstimmen“, empfiehlt Pliester. „Dabei handelt es sich um eine massive bauliche Veränderung, die ohne Zustimmung des Eigentümers nicht zulässig ist. Dieser kann im äußersten Fall den Rückbau verlangen.“
Im Mietverhältnis gelten zudem weitere Sonderregeln, die der Rechtsanwalt nicht unerwähnt lassen möchte: „Insbesondere bei größeren Wohnanlagen gibt es teilweise Vorgaben des Vermieters, welche Gartenhäuser zulässig sind und welche nicht. Darüber sollte ein Mieter sich im Vorfeld informieren.“
Wenn ein Gartenhaus, welches eigentlich einer Genehmigung bedurft hätte, ohne behördliche Genehmigung errichtet oder aufgestellt worden ist, „muss die Frage geklärt werden, ob es möglicherweise eine Nachgenehmigung geben kann. Wenn das nicht der Fall ist, weil beispielsweise Abstandsflächen nicht eingehalten worden sind, dann bleibt nur der Abriss“, verweist Thomas Pliester auf den Extremfall, der hoffentlich nie eintreten wird.